Mit der 2014 eingeführten technischen Betriebsbestimmung für Entwässerungsanlagen
(§15 Absatz 2 Hamburgisches Abwassergesetz) wurde festgelegt, dass grundsätzlich alle
Leitungen zum Transport von Abwasser gemäß den Bestimmungen dicht sein müssen
und EigentümerInnen darüber einen Nachweis erbringen müssen.
In einer Übergangszeit musste diese Prüfung zunächst bei Neubauten im Zuge des Baus durchgeführt werden. Bis Ende 2020 müssen nun alle Hamburger HausbesitzerInnen
- auch bei Bestandsanlagen - nachweisen, dass Ihre Abwasserrohre intakt sind!
Die Nichterbringung dieses Nachweises gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet wird. Gelangen Stoffe durch undichte Leitungen in den Boden, können EigentümerInnen sich sogar strafbar machen. Eine Dichtheitsprüfung der eigenen Leitungen sollte also nicht vergessen werden!
Wir sind als zertifizierter Betrieb für diese Prüfung zugelassen und damit Ihr perfekter Ansprechpartner.
Ihre Abwasserleitungen werden von unseren Experten mittels Kamera untersucht und Sie
erhalten einen vollständigen Prüfbericht zum Nachweis des Zustandes Ihrer Rohre, inklusive
einer Einschätzung ggf. nötiger Maßnahmen zur Herstellung der erfoderlichen Dichtheit.